Nutzungsbarrieren in Hinblick auf Datenschutz
Jeder kennt sie, wenige nutzen sie: Smart Speaker. Zwar hat sich der weltweite Absatz von 2017 auf 2019 fast verdreifacht, aber dennoch finden Smart Speaker schwer Anschluss im alltäglichen Leben der Durchschnittsbürger:innen. Hinzu kommt, dass eine enorme Menge an Daten verarbeitet werden und somit unweigerlich der Gedanke an die eigene Privatsphäre entsteht. Werde ich ausspioniert? Aufgenommen auch wenn das Gerät deaktiviert ist? Wo landen meine Daten?
Die Masterarbeit erforscht dringende und wesentliche Fragen:
- Wie beeinflussen Datenschutzbedenken die Nutzung von Smart Speaker?
- Führt ein Ignorieren von Datenschutzbedenken automatisch zur Ablehnung eines Produktes?
- Welche Nutzungsbarrieren bei Datenschutzbedenken gibt es überhaupt?
- Und ist CDR in der Lage diese Bedenken zu überwinden?
Eine breitere Akzeptanz virtueller Assistenten wird in Zukunft eine immense Rolle spielen. Gerade das Thema Voice Search SEO wird zudem die nächsten Jahre, wie man es am Beispiel Smart Cars bereits sieht, dominieren. Meine Forschungsarbeit soll Hilfestellung leisten und Orientierung bieten wie CDR-Maßnahmen Datenschutzbedenken bei Smart Speakern aus dem Weg räumen können.
Digital Marketing Professional – Magdalena Auer, MA
In Hinblick auf Strategien zur Verminderung der Nutzungsbarrieren fokussiert die Masterarbeit auf erste Modelle der CDR und soll im Zuge dessen aufzeigen, wie Werte und Normen eines Unternehmens in umsetzbare Richtlinien zur Minderung der Nutzungsbarrieren eingesetzt werden können. Diese Arbeit soll praktische Umsetzungsmöglichkeiten für Unternehmen aufzeigen und einen Anreiz für zukünftige Forschung in Bezug auf CDR Awareness, Implementierung und Erfolg bilden.
Nutzungsbarrieren abbauen, Vertrauen stärken
Zur Lösung der Forschungsfragen wurde der aktuelle Literaturstand erhoben und die Marktsituation durchleuchtet. Insbesondere wie der Markt in Österreich (2018 – 200K Nutzer -> 2019 – 450K Nutzer) gestaltet ist und welche Gerätemodelle (Amazon Alexa, Apple Siri, Google Assistant, uvm.) bzw. Softwarelösungen existieren. Zudem wurden eine Reihe von Nutzungsrisiken erarbeitet:
- Unzureichende Transparenz/Informationsbereitstellung seitens der Hersteller
- Nicht gewollte Sprachaufzeichnung
- Exzessive Datenspeicherung
- Weiterverwendung von personenbezogenen Daten durch Hersteller
- Datenschutz by Default/by Design
- Hackerangriffe
Auch war Forschungsgegenstand welche CDR Ziele in der Lage sein können positiven Einfluss auf die Datenschutzproblematik zu haben:
- Das sichere Verwalten und Verarbeiten von Daten sicherstellen
- Illegale oder ohne Einverständnis erfolgende Verbreitung von Daten ausschließen
- Die Persönlichkeitsrechte innerhalb der Digitalisierung und Datafizierung schützen
- Machtasymmetrien der Stakeholder ausgleichen
- Die aktive Mitgestaltung einer ethischen Unternehmensgestaltung für alle Stakeholder ermöglichen
Keyfindings im Detail
In den Ergebnissen der vorliegenden Studie zeigt sich, dass bei Nicht-Nutzer:innen wie auch bei Nutzer:innen datenschutzrechtliche Bedenken bei der Verwendung von Smart Speaker bestehen. Die Stärke der in der Studie abgefragten datenschutzrechtlichen Bedenken, sind durchwegs als so stark einzuschätzen, dass sie die Nutzungsbereitschaft der Technologie bereits negativ beeinflussen.
Dies könnte dazu führen, dass potentielle Konsument:innen vom Kauf absehen oder Personen, welche Smart Speaker aktuell nutzen, sich in Zukunft dagegen entscheiden. In den Bereichen „Datenverarbeitung/-speicherung“ und „Nicht autorisierte Sprachaufnahmen“ konnten bei allen Proband:innen die stärksten Bedenken festgestellt werden.
Im Bereich der vorgestellten Maßnahmen der CDR, um eine Minderung von datenschutzrechtlichen Bedenken herbeizuführen, zeigt sich, dass diese generell sehr positiv von Proband:innen aufgenommen werden (bei NutzerInnen besser als bei Nicht-NutzerInnen). Besonders positiv wurde die Möglichkeit auf die eigenständige Anpassung der Datenschutzeinstellungen nach individuellen Anforderungen bewertet („Privacy by Default“), direkt gefolgt von Lösungsansätzen, welche Bedenken hinsichtlich unautorisierter Sprachaufnahmen lindern können.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass hinsichtlich der Stärke von datenschutzrechtlichen Bedenken, keine signifikanten Unterschiede zwischen Nicht-Nutzer:innen und Nutzer:innen feststellbar sind. Es gibt in beiden Forschungs-Gruppen datenschutzrechtliche Bedenken, welche folglich zu Nutzungsbarrieren führen können. Weiters sprachen Nutzer:innen signifikant besser auf mögliche Maßnahmen der CDR zur Minderung der Bedenken an, jedoch zeigten auch Nicht-Nutzer:innen vielversprechendes Potential, auf die CDR-Strategien als Maßnahme zur Senkung der Nutzungsbarrieren zu reagieren.
Zusammengefasst: CDR Maßnahmen schaffen nicht nur Vertrauen, sondern beeinflussen die Nutzung von Produkten. Und damit auch deren Absatz sowie Produktakzeptanz.
Weiterführende Informationen
Das Abstract in Englischer Sprache können Sie hier downloaden. Für die Zurverfügungstellung der gesamten Masterarbeit „Nutzungsbarrieren in Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre bei der Verwendung von Smart Speaker und Lösungsansätze mit CDR“ senden Sie bitte eine Nachricht an: office@valuedesign.ventures
Informationen zu den Aktuellen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses finden Sie unter folgendem Link: Guidelines Virtual Voice Assistants
Masterarbeit aus 2019 Universität Linz (Jetzinger, betreut von Katzlinger-Felhofer) „Corporate Digital Responsibility: unternehmerische Verantwortung im digitalen Zeitalter“ Forschungsfrage: Definition der CDR